Piloten von unbemannten Luftfahrzeugen benötigen zum Betrieb von Flugmodellen oder Drohnen einen Nachweis, der ihnen die Kenntnis des gültigen Rechtsrahmens bescheinigt.
Mitglieder von DMFV/DAeC können noch bis einschließlich 31.12.2022 ihren Kenntnisnachweis nach §21e der deutschen Luftverkehrsordnung nutzen, um im Verbandsrahmen nach den bisherigen nationalen Regeln und Vorschriften zu fliegen.
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