EU-Registrierung

Liebe MitgliederInnen,

ab dem 1. Januar 2021 müssen sich alle Betreiber unbemannter Flugsysteme, deren Fluggeräte eine Startmasse von 250 Gramm oder mehr haben, in einer europäischen Datenbank registrieren lassen. Diese Registrierungspflicht ist Teil der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 vom 24. Mai 2019.

Entgegen der in Artikel 14 geregelten Registrierung jedes einzelnen Betreibers, haben die beiden Verbände DMFV und DAeC die Möglichkeit, ihre Mitglieder en bloc in das, von Luftfahrtbundesamt betriebene Register einzutragen. Dies geschieht für das einzelne Mitglied unmerklich. Die Geschäftsstelle des DMFV wird sich um alle Formalitäten kümmern.

Für die Registrierung in die EU-Datenbank fordert der Gesetzgeber die folgenden Informationen:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Die ebenfalls vorgeschriebene Versicherungsnummer kommt vom DMFV.

Die Weitergabe der persönlichen Daten von Euch an uns und von uns en bloc ans Luftfahrtbundesamt erfolgt datenschutzkonform gemäß Art. 6 Abs. 1 c) + f) DSGVO

Alle Alpine Heli Friends Vereinsmitglieder die über uns beim DMFV abgerechnet werden, werden somit automatisch erfasst und  die Daten übermittelt.
Alle anderen Vereinsmitglieder müssen sich selbst darum kümmern.

Bitte beachten!